Nachdem RA Gerhard Rieger bereits zehn Jahre lang als Partner in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Sozietät gearbeitet hatte, gründete er im Jahre 1999 seine eigene Kanzlei. Mittlerweile bilden vier Rechtsanwälte, zwei Rechtsanwaltsfachangestellte und zwei Auszubildende ein harmonisch und konzentriert arbeitendes Team.
Die Kanzlei stellt das Thema Arbeitsrecht in allen denkbaren Konstellationen in den Mittelpunkt ihres Dienstleistungsangebots. Auf Arbeitgeberseite und in der Betreuung von Betriebsräten ist die Kanzlei auf allen Ebenen tätig, angefangen vom Kleinbetrieb bis hin zum Konzern. Die Kanzlei betreut ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich und ist vertragsgestaltend tätig, vom Einzelvertrag bis hin zur Konzernbetriebsvereinbarung.
In der Arbeitnehmervertretung steht die persönliche Situation des Betroffenen im Vordergrund. Hier beginnt das Tätigkeitsspektrum bereits mit der rechtlichen Überprüfung oder Gestaltung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter aller hierarchischen Ebenen und endet bei der Hilfe während Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.